23.02.2021
Aktuelles zum Thema Betreuung
Liebe Eltern unserer Betreuungskinder,
da sich die Nachfragen mehren, möchte ich Sie heute über Folgendes informieren:
während der Phase des Wechselunterrichtes besteht ausschließlich für Kinder, deren Eltern ein Anrecht auf Notbetreuung haben, die Möglichkeit ihre Kinder in die Betreuung zu geben.
Hier der Auszug aus der e-mail des Landes an uns:
„Soweit Wechselunterricht an den Grundschulen durchgeführt werden darf, bleibt es bezüglich der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote bei den Regelungen zur Notbetreuung. Sie dürfen nur für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die gemäß § 7 Schulen-CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung haben und regelmäßig für die Ganztags- und Betreuungsangebote angemeldet worden sind (s. hierzu Rahmenvorgaben zum Wechselunterricht – Corona-Schulinformation 013).“
Stand: 23.02.2021
Außerdem teile ich mit
- dass wir auf die Einzüge im März verzichten, obwohl das Geld aus dem Ministerium noch nicht eingegangen ist und
- dass das Ministerium auch die Elternbeiträge bis vom 15.-28.02.21 rückerstattet.
Regelungen für den März sind mit Stand heute noch nicht genannt worden.
Alles Gute für Sie!
Mit freundlichem Gruß
Martina Goetz
geschäftsführender Vorstand BBiDHB e. V.