23.02.2021

Aktuelles zum Thema Betreuung

Liebe Eltern unserer Betreuungskinder,

da sich die Nachfragen mehren, möchte ich Sie heute über Folgendes informieren:

während der Phase des Wechselunterrichtes besteht ausschließlich für Kinder, deren Eltern ein Anrecht auf Notbetreuung haben, die Möglichkeit ihre Kinder in die Betreuung zu geben.

Hier der Auszug aus der e-mail des Landes an uns:

„Soweit Wechselunterricht an den Grundschulen durchgeführt werden darf, bleibt es bezüglich der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote bei den Regelungen zur Notbetreuung. Sie dürfen nur für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die gemäß § 7 Schulen-CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung haben und regelmäßig für die Ganztags- und Betreuungsangebote angemeldet worden sind (s. hierzu Rahmenvorgaben zum Wechselunterricht – Corona-Schulinformation 013).“

Stand: 23.02.2021 

Außerdem teile ich mit

  1.  dass wir auf die Einzüge im März verzichten, obwohl das Geld aus dem Ministerium noch nicht eingegangen ist und
  2.  dass das Ministerium auch die Elternbeiträge bis vom 15.-28.02.21 rückerstattet.

Regelungen für den März sind mit Stand heute noch nicht genannt worden.

Alles Gute für Sie!
Mit freundlichem Gruß
Martina Goetz
geschäftsführender Vorstand BBiDHB e. V.