FAQ - Häufig gestellte Fragen
Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und allgemeinen Themen. Stöbern Sie durch die verschiedenen Abschnitte und klicken Sie auf das „+“, um Antworten auf Ihre Anliegen zu finden. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sozialstaffel
Antwort: Bei der Stadt Pinneberg
Antwort: Ab Beantragung ein Jahr lang (bis 31.07). Danach muss die Sozialstaffel wieder neu beantragt werden.
Bildungskarte
Antwort: Fragen Sie beim Jobcenter oder dem Kreis Pinneberg nach der Bildungskarte.
Antwort: Die Bildungskarte ist abgelaufen oder verfügt über kein Guthaben. Bitte informieren Sie das Jobcenter oder den Kreis Pinneberg
Antwort: Melden Sie sich bitte bei uns und Teilen Sie die 10stellige Nummer mit.
Vertrag
Antwort: Das Betreuungsverhältnis kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schulhalbjahr, d.h. zum 31.1.d.J. oder zum 31.07.d.J. von beiden Seiten gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigungen
DHB – Dasein, Helfen, Bewegen Soziale Dienste Pinneberg gGmbH ist berechtigt den Betreuungsplatz bis zum 10. eines jeden Monats zum Ablauf des gleichen Monats zu kündigen, wenn das Kind aufgrund von Verhaltensweisen einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordert, der mit dem in der Einrichtung vorgesehenen Personal nicht erfüllt werden kann.
Antwort: Die Kündigung ist nur schriftlich zum Schulhalbjahr (31.1.) oder Schuljahresende (31.7.), außerdem unter Angabe
eines wichtigen Grundes (z.B. Umzug, Schulwechsel, Stundenplanänderung) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zulässig. Die Kündigung ist einzureichen bei DHB Soziale Dienste gGmbH, Am Drosteipark 11, Pinneberg.
Die DHB gGmbH hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei nicht erfolgter Beitragszahlung trotz Mahnung. Die dabei anfallenden Mahnkosten sind vom Beitragsschuldner zu tragen.
Antwort: Wir stellen keine extra Nachweise aus. Als Nachweis für das Finanzamt reichen die Kontoauszüge und der Vertrag.
Preise
Antwort: Die aktuellen Preise finden Sie im Bereich Downloads auf unserer Website
Antwort: Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung bei der Stadt Pinneberg beantragen
Antwort: Nein, aktuell gibt es keine Geschwisterermäßigung
Antwort: Das Schuljahr beginnt immer am 01. August. Dies ist vom Land Schleswig-Holstein gesetzlich vorgeschrieben. Die Preise sind deshalb auf 12 Monate kalkuliert.